Eigentlich dürfen seit August 2022 keine Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel mit dem weißen Farbstoff Titandioxid mehr in den Verkehr gebracht werden, da der in Verdacht steht, das Erbgut zu schädigen. Doch immer noch werden diese verkauft – und zwar legal! Zumindest dann, wenn sie vor dem 8. August hergestellt wurden und ihr Haltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist. Ob ein Lebensmittel (etwa Kaugummi) den Stoff enthält, erkennen Sie an der Zutatenliste: Er versteckt sich hinter der Nummer E 171. Bei Kosmetika oder Arzneimitteln heißt er CI 77891 oder Titanium Dioxide.
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 Trotz Verbot enthalten viele Lebensmittel Titanoxid
 1. März 2023 
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