Bei der Patientenverfügung, mit der man regelt, was geschehen soll, wenn man selbst im Krankheitsfall nichts mehr entscheiden kann, hat sich in den vergangenen Wochen juristisch vieles verändert. Wer für den Fall der Fälle vorsorgen will oder auch schon vorgesorgt hat, sollte sich das neue Recht und die damit verbundenen Änderungen genauer anschauen und seine Verfügungen anpassen. Hilfe gegen Gebühr geben Anwälte und Notare, die man im Branchenbuch findet. Sehr umfassende, kostenlose Informationen gibt es aber auch im Internet: